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Restaurants

Die Einträge stammen von Dritten. Alle Angaben ohne Gewähr.

Gemäss Stadtratsbeschluss vom 7. März 2023 können Restaurants und Bar-Betriebe sich auf der Homepage der Stadt Affoltern am Albis eintragen, wenn

  • das Restaurant oder der Bar-Betrieb gewerbsmässig eine Tätigkeit ausübt, das heisst selbstständig, regelmässig und in Ertragsabsicht einer erlaubten Beschäftigung nachgeht und
  • das Restaurant oder der Bar-Betrieb einen Sitz oder eine Filiale in der Stadt Affoltern am Albis begründen kann.


Die Überprüfung der Kriterien erfolgt durch die Stadtkanzlei. Im Zweifelsfall können für das Kontrollieren von Gewerbe-Einträgen weitere Informationen über die Geschäftstätigkeit eingefordert werden.

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