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Generelle Informationen
Alle Resultate der Stadt Affoltern am Albis der kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie im Abstimmungsarchiv des Kantons.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie im Abstimmungsarchiv des Kantons.
Urne Öffnungszeiten
- Urne beim Verwaltungszentrum: Samstags von 9.00 - 11.00 Uhr und Sonntags von 9.00 - 10.00 Uhr
- Urne beim Schulhaus Zwillikon: Sonntags von 9.00 - 10.00 Uhr
Urnenstandort
- Urne beim Verwaltungszentrum: EG Verwaltungszentrum, Marktplatz 1, 8910 Affoltern am Albis
- Urne beim Schulhaus Zwillikon: Langacherstrasse 1, 8909 Zwillikon
Voraussetzungen
Jede Person, die einen Stimmrechtsausweis erhält, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde verlangt werden. Dieses muss beim Einwohneramt persönlich abgeholt werden. Bitte melden Sie sich dazu vorgängig direkt beim Einwohneramt.
Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde verlangt werden. Dieses muss beim Einwohneramt persönlich abgeholt werden. Bitte melden Sie sich dazu vorgängig direkt beim Einwohneramt.
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn ausserhalb des Stimmkuvert in das Antwortkuvert, sodass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (NICHT frankieren) oder es während den Öffnungszeiten auf der Stadtverwaltung abgeben.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt,
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält