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Alle Informationen zu bevorstehenden Urnengängen finden Sie hier.

Informationen zu eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen sowie die jeweiligen Ergebnisse sind zudem auf der Website des Kantons ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. verfügbar.

Mit der App VoteInfo Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.können Sie Abstimmungsinformationen und Ergebnisse auch bequem mobil abrufen.

Vergangene kommunale Vorlagen finden Sie unter Abstimmungsvorlagen (31.12.2025) sowie im kantonalen Abstimmungsarchiv des Kantons.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Urne Öffnungszeiten

  • Vorzeitige Stimmabgabe bei der Stadtverwaltung:
    Ab Montag vor dem Abstimmungs-/Wahlsonntag beim Einwohneramt während der Schalteröffnungszeiten.
  • Urne bei der Stadtverwaltung: Samstags von 9.00 - 11.00 Uhr und Sonntags von 9.00 - 10.00 Uhr
  • Urne beim Schulhaus Zwillikon: Sonntags von 9.00 - 10.00 Uhr

Urnenstandort

  • Urne bei der Stadtverwaltung: Marktplatz 1, 8910 Affoltern am Albis
  • Urne beim Schulhaus Zwillikon: Langacherstrasse 1, 8909 Zwillikon

Voraussetzungen

Stimm- und Wahlrecht

Stimm- und wahlberechtigt sind alle Personen, die über einen gültigen Stimmrechtsausweis verfügen. Vom Stimmrecht ausgeschlossen sind Personen, die aufgrund dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.

Die Stimmberechtigten erhalten die Wahl- und Abstimmungsunterlagen spätestens drei Wochen vor dem Urnengang per Post.

Wer in den letzten vier Wochen vor einer Wahl oder Abstimmung den politischen Wohnsitz wechselt, erhält die Unterlagen am neuen Wohnort nur gegen den Nachweis, dass das Stimmrecht am bisherigen Wohnort noch nicht ausgeübt wurde.

 

Unterlagen nicht oder unvollständig erhalten?

Bitte prüfen Sie die Stimmunterlagen nach Erhalt umgehend auf Vollständigkeit. Sollten Unterlagen fehlen oder unvollständig sein, melden Sie sich bitte beim Einwohneramt. Während der Öffnungszeiten kann dort gegen Vorlage eines Ausweises ein Duplikat bezogen werden.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn ausserhalb des Stimmkuvert in das Antwortkuvert, sodass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (NICHT frankieren) oder es während den Öffnungszeiten auf der Stadtverwaltung abgeben.


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:

  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt,
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält