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Verzeichnis der Informationsbestände (VIB) Stadt Affoltern am Albis

Das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) verpflichtet in §14 Abs. 4 bzw. § 6 der Verordnung über die Informationen den Datenschutz (IDV) die kantonalen und kommunalen öffentlichen Organe, Verzeichnisse ihrer Informationsbestände (VIB) zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen. Das VIB soll einen Überblick darüber vermitteln, welche Unterlagen in einer Gemeinde produziert und verwaltet werden und ob diese Personendaten enthalten.

Informationen

Datum
26. Februar 2026
Herausgeber/-in
Stadt Affoltern am Albis

Dokumente

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Verzeichnis der Informationsbestände Stadt Affoltern am Albis 2026 (PDF, 87 kB) Download 0 Verzeichnis der Informationsbestände Stadt Affoltern am Albis 2026