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Strassenreklame

Das Anbringen von Strassenreklamen ist in Affoltern am Albis und Zwillikon in jedem Fall bewilligungspflichtig. Das Anbringen auf Privatgrund bedarf nebst dem Einverständnis des Grundeigentümers auch der Bewilligung durch die Stadtverwaltung Affoltern am Albis.

Ein Gesuch um Anbringung von temporärer Strassenreklame auf öffentlichem Grund oder Privatgrund ist mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Aushang der Abteilung Sicherheit mit Angabe der Werbestandorte (genaue Bezeichnung oder Plan), Werbegrund, Dauer des Aushangs, der verantwortlichen Person inklusive Adresse und Mobile-Nummer, zuzustellen.

Die Bewilligungs- und Schreibgebühr für temporäre Strassenreklame auf öffentlichem Grund und Privatgrund richtet sich nach dem  Gebührenreglement der Stadt Affoltern am Albis.

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