Haupinhalt

Für die Bewilligung zur Durchführung einer Veranstaltung ist in erster Linie die Stadt Affoltern am Albis zuständig. Eine Bewilligung ist erforderlich für die

Auch weitere Faktoren können zu einer Bewilligungspflicht führen. Je nach Veranstaltung können auch zusätzliche kantonale Bewilligungen oder Meldepflichten erforderlich sein.

Gesuche für eine Bewilligung sind schriftlich einzureichen. Für Platzreservationen und Konditionen ist das Sicherheitssekretariat zuständig. Tarife entnehmen Sie bitte dem Gebührenreglement der Stadt Affoltern am Albis.