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9. Januar 2026

Die Verkaufsgeschäfte in Affoltern am Albis und Zwillikon dürfen an den Sonntagen, 15. März, 25. Oktober, 6. Dezember und 20. Dezember 2026, zwischen 10.00 und 17.00 Uhr, geöffnet sein. Für diese Sonntagsverkäufe sind keine zusätzlichen Bewilligungen erforderlich.

 

Neben den vier definierten Sonntagen erteilt das Amt für Wirtschaft und Arbeit grundsätzlich keine Bewilligung für die Beschäftigung von Arbeitnehmenden in Verkaufsgeschäften.

 

Ausnahmen sowie weitere Bedingungen und Informationen können der Homepage www.zh.ch/de/wirtschaft-arbeit/arbeitsbedingungen.html entnommen werden. Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Sicherheit der Stadtverwaltung Affoltern am Albis unter 044 762 56 00 ebenfalls zur Verfügung.

 

9. Januar 2026

Abteilung Sicherheit

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Sonntagsverkäufe im Jahr 2026 (PDF, 120 kB) Download 0 Sonntagsverkäufe im Jahr 2026