Haupinhalt

Für den Bau einer Solaranlage ist je nach Lage ein Baubewilligungsverfahren oder ein Meldeverfahren nötig.

Der nachfolgende Leitfaden "Solaranlagen" zeigt auf, ob es reicht, das Meldeformular auszufüllen, oder ob eine Baueingabe erforderlich ist.

Änderung per 1. Juli 2022:
Um den Bau neuer Solaranlagen zu beschleunigen, hat der Bundesrat am 3. Juni 2022 verschiedene Änderungen der Raumplanungsverordnung beschlossen. Diese sind ab 1. Juli 2022 umzusetzen.

Das nachfolgende Merkblatt informiert über die Änderungen und gibt Empfehlungen für einen einheitlichen Vollzug bei den Gemeinden. Das Merkblatt ergänzt den Leitfaden "Solaranlagen", welcher zurzeit umfassend überarbeitet wird.

Informationen

Datum
1. Juli 2022
Herausgeber/-in
Baudirektion, Leitstelle für Baubewilligungen, Kanton Zürich

Dokumente

Name
Solaranlagen_Leitfaden_vom_September_2016.pdf (PDF, 1.88 MB) Download 0 Solaranlagen_Leitfaden_vom_September_2016.pdf
Solaranlagen_Vereinfachungen_Bundesrat_vom_Juni_2022.pdf (PDF, 378.99 kB) Download 1 Solaranlagen_Vereinfachungen_Bundesrat_vom_Juni_2022.pdf
Solaranlagen_Meldeformular_vom_Mai_2014.pdf (PDF, 43.27 kB) Download 2 Solaranlagen_Meldeformular_vom_Mai_2014.pdf
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