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Ruhe & Ordnung
Als Nachtruhe gilt die Zeit von 22.00 bis 07.00 Uhr. Während dieser Zeit sind Betätigungen und private Veranstaltungen, die Drittpersonen in ihrer Ruhe stören, untersagt.
Während der Sommerzeit, wenn es wieder wärmer und abends länger hell ist, trifft man sich gerne draussen zu einem Gespräch oder einfach nur zum gemeinsamen Zusammensein. Dabei ist es wichtig, dass auf die Nachbarn und die Umgebung Rücksicht genommen wird. Schnell wird vergessen, wie spät in der Nacht es ist und dass der Lärm andere in ihrer Nachtruhe stört.
Allgemeine Ruhezeiten:
In Affoltern am Albis gelten folgende Ruhezeiten:
- Werktags von 12.00 - 13.00 Uhr und 20.00 - 07.00 Uhr
- Samstags von 12.00 - 13.00 Uhr und ab 18.00 Uhr
- Sonntage und allgemeine Feiertage
Lärmige Haus- und Gartenarbeit wie z.B. Rasenmähen oder Laubblasen sowie das Entsorgen an öffentlichen Altstoff-Sammelstellen sind ausserhalb der allgemeinen Ruhezeiten erlaubt, an Werktagen von 07.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 20.00 Uhr.
Radio-Fernsehapparate, Musikinstrumente und ähnliche Geräte dürfen nur so benützt werden, dass sie auf die Nachbarschaft und Drittpersonen nicht störend wirken.
Was tun, wenn der Nachbar Lärm verursacht?
Selbstverständlich darf man sich tolerant zeigen. Es lohnt sich immer ein Versuch, den Störenfried freundlich anzusprechen und es dabei kollegial anzugehen. Erst, wenn alles nicht hilft und Sie durch Belästigung in Ihrer Ruhe dauerhaft gestört werden, sollten Sie zum letzten Mittel greifen und die Polizei avisieren. Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Wenden Sie sich an den Polizeiposten Affoltern am Albis, Obere Bahnhofstrasse 7, 8910 Affoltern am Albis, Tel. 044 762 56 76
- Wenden Sie sich an die Notrufnummer der Polizei: 117
Sicherheitspatrouillen
Bei Lärmstörungen ist die Polizei verpflichtet, für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Diesen Auftrag nimmt in Affoltern am Albis die Stadtpolizei wahr.
Natürlich hoffen wir, dass die Stadtpolizei so wenig wie möglich zum Einsatz gelangt. Dies setzt aber gegenseitiger Respekt und Toleranz aller Beteiligten voraus - denn es gibt keinen Anspruch auf absolute Ruhe; vielmehr sind geringfügige, nicht erhebliche Störungen hinzunehmen.
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtpolizei | 044 762 56 76 | stadtpolizei@stadtaffoltern.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit | 044 762 56 00 | sicherheitsabteilung@stadtaffoltern.ch |