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Beglaubigungen
Benötigen Sie eine Beglaubigung?
Eine Beglaubigung von Unterschriften, Fotokopien oder Auszügen dürfen im Kanton Zürich gestützt auf die Bestimmungen des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB § 246) nicht von den Gemeindeverwaltungen sondern nur vom Notariat und Gemeinde-/ Stadtammannamt vorgenommen werden.
Eine Beglaubigung kann in der ganzen Schweiz von den dazu (gemäss kantonalrechtlichen Vorschriften) ermächtigten Personen vorgenommen werden. Es bestehen grundsätzlich keine örtlichen Zuständigkeitsvorschriften. Im Kanton Zürich kann eine Beglaubigung bei jedem Gemeinde- / Stadtammannamt oder Notariat eingeholt werden.
Folgende Beglaubigungen können durch den Gemeindeammann/Stadtammann (Gemeinde-/ Stadtammannamt) vorgenommen werden:
- Unterschriften/Handzeichen
Pass, Identitätskarte, Niederlassungs-/ Aufenthaltsbewilligung sowie das zu unterzeichnende Schriftstück sind mitzubringen - Kopien
Originale sind vorzulegen - Protokollauszügen
Originale sind vorzulegen - der Sicherung eines Datums
Termin: Beim Stadtammannamt Affoltern am Albis muss vorgängig ein Termin vereinbart werden.
Kosten: 1 Beglaubigung ab CHF 20.00
Weitere Informationen können Sie den Websites des Notariats Affoltern am Albis sowie des Verbands der Gemeindeammänner und Betreibungsbeamten des Kantons Zürich (VGBZ) entnehmen.
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungs- und Stadtammannamt | 044 762 56 75 | betreibungsamt@stadtaffoltern.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales | 044 762 56 77 | praesidialabteilung@stadtaffoltern.ch |