Haupinhalt

Naturschutzobjekte von kommunaler Bedeutung

Die Gemeinden und Städte haben die Aufgabe, ein Inventar ökologisch wertvoller Lebensräume zu führen. Dieses Inventar ist behördenverbindlich und eine wichtige Grundlage für die kommunale Naturschutzarbeit. Das Inventar kann bei der Stadtverwaltung oder unter dem GIS-Browser Knonaueramt (Kommunale Datensätze-Naturschutzinventar) eingesehen werden. 

Beim Inventar handelt es sich um eine Auflistung und Dokumentation potentiell schutzfähiger Objekte. Wenn ein Objekt akut gefährdet ist, kann die Behörde den Grundeigentümer schriftlich über die Aufnahme seines Grundstücks ins Inventar informieren (Inventareröffnung). Dadurch tritt ein sofortiges Veränderungsverbot in Kraft, das für ein Jahr gilt. 

In einer Schutzverordnung sind Vorschriften und Verbote für die geschützten Objekte im Gemeindegebiet formuliert. Oberstes Schutzziel ist der vollständige Erhalt eines Biotops. Für jedes geschützte Objekt werden festgehalten:

  • Schutzziele und -massnahmen
  • Bestimmungen zur fachgerechten Pflege
  • Bestimmungen zur Vermeidung von Einwirkungen aus der Umgebung

Die Schutzverordnung ist eigentümerverbindlich und gewährleistet Rechtsgleichheit sowie Verbindlichkeit gegenüber Dritten.

Verordnung über Naturschutzobjekte von kommunaler Bedeutung der Stadt Affoltern am Albis

Überkommunale Naturschutzobjekte sind auf dem GIS-Browser (Schutzanordnungen Natur und Landschaft) ersichtlich.

 

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