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Adressänderung von minderjährigen Kindern
Ein Zuzug oder Wegzug sowie ein Wohnungswechsel innerhalb der Stadt Affoltern am Albis von minderjährigen Kindern darf nur unter Vorsprache eines sorgeberechtigten Elternteils (gesetzliche Vertretung) vorgenommen werden.
Gemeinsame elterliche Sorge
Bei Eltern mit getrennten Wohnsitzen, die sich die elterliche Sorge teilen (gemeinsame elterliche Sorge), ist eine Erklärung von einem Elternteil notwendig.
Alleinige elterliche Sorge
Steht einem Elternteil die alleinige elterliche Sorgen zu, ist dem Einwohneramt eine entsprechende Erklärung abzugeben.
Adressänderung und Abmeldung
Wird eine Adressänderung per eUmzug gemeldet, können die entsprechenden Formulare dem Einwohneramt bzw. der Wegzugsgemeinde via E-Mail zugestellt werden.
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| Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge und zur Wohnadresse Minderjähriger (PDF, 26.83 kB) | Download | 0 | Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge und zur Wohnadresse Minderjähriger |
| Erklärung über die alleinige elterliche Sorge und zur Wohnadresse (PDF, 26.55 kB) | Download | 1 | Erklärung über die alleinige elterliche Sorge und zur Wohnadresse |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohneramt | 044 762 56 56 | einwohneramt@stadtaffoltern.ch |