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Klein- und Mittelverkauf
Für den Klein- und Mittelverkauf von alkoholhaltigen Getränken benötigten Sie ein Patent. Dieses wird erteilt, wenn eine einwandfreie Führung des Betriebes gewährleistet ist und der Patentinhaber handlungsfähig ist. Es berechtigt zum Verkauf von alkoholhaltigen Getränken an Endverbraucher.
Das Gesuch inklusive der der Beilagen muss mindestens vier Wochen vor geplanter Betriebsaufnahme / Betriebsübernahme eingereicht werden.
Das Patent ist gebührenpflichtig und richtet sich nach dem Gebührenreglement der Stadt Affoltern am Albis.
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| Patentverzicht_Klein-_und_Mittelverkauf_Textfeld.pdf (PDF, 77 kB) | Download | 0 | Patentverzicht_Klein-_und_Mittelverkauf_Textfeld.pdf |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Sicherheitssekretariat | 044 762 56 00 | sicherheitsabteilung@stadtaffoltern.ch |