Haupinhalt

Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, Hunde, die älter als 3 Monate sind, innert 10 Tagen bei der Stadtverwaltung und bei der Schweizerischen Hundedatenbank AMICUS anzumelden oder eine allfällige Mutation (Halterwechsel, Tod des Hundes sowie Namens- und Adressänderungen mitzuteilen.

Bitte beachten Sie, dass wenn Sie Ersthundehalter/in sind, sich zuerst beim Einwohneramt melden müssen, damit erstmals ein Amicus Account für Sie erstellt werden kann.

Für Hunde von über 3 Monaten ist jährlich eine Hundesteuer (Fr. 150.00 Stadt Affoltern am Albis) sowie eine erstmalige Anmeldegebühr von Fr. 20.00 zu entrichten. Erreicht ein Hund das Alter von über 3 Monaten nach dem 30. Juni oder wird er nach diesem Zeitpunkt neu im Kanton gehalten, so ermässigt sich die Abgabe um die Hälfte.

Prüfen Sie, ob Ihre Versicherungsgesellschaft bei der Privathaftpflichtversicherung die Hundehaltung mit mindestens Fr. 1 Mio. Deckung einschliesst.

Sämtliche wichtigen Angaben zum neuen Hundegesetz finden Sie auch auf der Homepage des Veterinäramtes. Möchten Sie sich einen Hund des Rassetypen II anschaffen, so finden Sie die nötigen Informationen ebenfalls auf der kantonalen Homepage des Veterinäramtes.

Seit dem 15. Oktober 2022 gilt im Kanton Zürich eine Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit der Wildtiere: Im Wald und am Waldrand jeweils jährlich vom 1. April bis 31. Juli.

Achten Sie auf Blaualgen. Diese kommen in allen Seen und Fliessgewässern das ganze Jahr über weit verbreitet vor und können für Menschen und Hunde gesundheitsgefährdend sein. Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich empfiehlt deshalb auf zh.ch/blaualgen:

  • nur in klarem Wasser schwimmen und baden
  • Hunde nur klares Wasser trinken lassen

Preis

CHF 150.-- / Hund
Name
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Merkblatt Leinenpflicht zur Brut- und Setzzeit Download 1 Merkblatt Leinenpflicht zur Brut- und Setzzeit
Plakat_Blaualgen.pdf Download 2 Plakat_Blaualgen.pdf