Haupinhalt

Diverse Informationen im Zusammenhang mit Bauen / Gebäude

Hochwasserschutz
Schadenereignisse durch Naturgefahren treten in der Schweiz jährlich auf. Der grösste Teil der Schadenereignisse durch Naturgefahren im Kanton Zürich geht mit 80 % der Schadenereignisse auf Hochwasser zurück. In früheren Jahrhunderten begegnete man Hochwassergefahren mehrheitlich mit aufwändigen Schutzbauten entlang von Gewässern. Diese wasserbaulichen Massnahmen weisen im Kanton Zürich einen hohen Standard auf. Den gestiegenen Schutzansprüche und dem erhöhten Schadenpotenzial müssen die Grundeigentümer vermehr selbst begegnen. Gefahrenkarten bilden die Grundlage für einen zielgerichteten Hochwasserschutz. Sie zeigen auf, welche Gebiete in welchem Mass durch Überschwemmungen gefährdet sind.

Die Kantone sind verpflichtet, Gefahrenkarten für Hochwasser und Massenbewegungen zu erstellen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Die Gemeinden und Städte setzen die Gefahrenkarten in ihren Zuständigkeitsbereichen um und sorgen mit geeigneten Massnahmen für einen wirkungsvollen Schutz vor Naturgefahren. Die Verantwortlichkeit für die Hochwasserschutzmassnahmen liegt bei der Stadt Affoltern am Albis bei der Tiefbauabteilung. Bei Bauvorhaben muss jedoch geprüft werden, ob eine Gefährdung vorliegt. Die verschiedenen Gefährdungsstufen sind im kantonalen GIS-Browser ersichtlich. Bei Bauvorhaben, welche sich gemäss der Gefahrenkarte Hochwasser im Gefahrenbereich befinden, muss der Gesuchsteller nachweisen, dass der Hochwasserschutz im Gefahrenbereich gewährleistet ist. Je nach Gefährdungsstufe, ist eine Bewilligung des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) nötig. Die Stadt Affoltern am Albis leitet die Unterlagen des Gesuchstellers bei Bedarf an das AWEL weiter, so dass eine koordinierte Bewilligung möglich ist. Im Weiteren liegt die Verantwortung alleine bei der Bauherrschaft bzw. dem Grundeigentümer, geeignete Massnahmen vorzukehren. Bei Hochwasserschäden kann nur von einer Versicherungsdeckung ausgegangen werden, wenn die zumutbaren Objektschutzmassnahmen getroffen wurden. Die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ) unterstützt die Bauherrschaft in der Planungs- und Umsetzungsphase.

Weitere Informationen zur Gefahrenkarte finden sie hier.


Erdbeben
Erdbeben sind im Kanton Zürich in der Vergangenheit relativ selten aufgetreten, sie sind jedoch möglich. Präventive schadenverhütende Massnahmen am Gebäude sind daher notwendig. Im Kanton Zürich ist seit dem Jahr 2011 die Erdbebenvorsorge Bestandteil der Bauverordnung . Bei der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) sind alle Gebäude automa-tisch gegen Erdbebenschäden versichert. Die GVZ bietet eine Erdbebendeckung von einer Milliarde Franken. Bei einem zweiten Beben im gleichen Kalenderjahr steht diese Summe nochmals zur Verfügung. Die Versicherten tragen ihrerseits einen Selbstbehalt von 10 % der Versicherungssumme, mindestens aber Fr. 50'000.--. Hauseigentümer können für ihr Gebäude eine zusätzliche Erdbebenversicherung bei Privatversicherungen abschliessen.


Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ)
Die Gebäudeversicherung Kanton Zürich versichert alle Gebäude im Kanton gegen Feuer- und Elementarschäden. Nebst der Versicherung der Gebäude setzt die GVZ auch auf Prävention und Intervention. Sie ist gemeinsam mit den Gemeinden und Städten für den vorbeugenden Brandschutz verantwortlich. Die Versicherung ist für alle Gebäude mit einem Wert von mindestens 5'000 Franken obligatorisch.
Für Neubauten sowie für Um- und Anbauten von mehr als 50'000 Franken muss vor Baubeginn eine Bauzeitversicherung über die veranschlagten Baukosten, resp. über die bauliche Wertvermehrung abgeschlossen werden. Nach Bauende ist eine Schätzung zu beantragen.

Für weitere Informationen:

Gebäudeversicherung Kanton Zürich
Thurgauerstrasse 56
Postfach
8050 Zürich
Tel. 044 308 21 11
Fax 044 303 11 20
www.gvz.ch
info@gvz.ch