Haupinhalt

Baulicher Zivilschutz (Abnahme / Schutzraumplanung / Inkasso)

Für Private und die öffentliche Hand besteht grundsätzlich eine sogenannte Schutzraumbaupflicht. Diese hat zum Ziel, der gesamten Bevölkerung im Notfall einen Schutzplatz zur Verfügung zu stellen. Personenschutzräume dienen unmittelbar dem Schutz der Bevölkerung vor natur- oder zivilisationsbedingten Katastrophen sowie bewaffneten Konflikten. Ob und in welcher Anzahl Schutzplätze zu erstellen sind, ist Gegenstand der kommunalen Baubewilligung. Für die Stadt Affoltern am Albis ist das Ingenieurbüro ewp das Kontrollorgan für den baulichen Zivilschutz. In diesem Zusammenhang bietet ewp fachliche Unterstützung bei der Planung der Schutzräume, prüft die erforderlichen Projekte und erteilt entsprechende Bewilligungen. Weiter ist ewp für die periodischen Schutzraumkontrollen zuständig.

Für weitere Informationen:

ewp AG Affoltern
Alte Obfelderstrasse 57
8910 Affoltern am Albis
Tel. 044 763 42 42
Fax 044 763 42 43
affoltern@ewp.ch