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Aufenthaltsausweis
Der Aufenthaltsausweis wird zum Zweitwohnsitz in einer anderen Gemeinde benötigt. Er ist befristet und kann für folgende Aufenthalte nötig sein:
- Aufenthalt in Heimen, Anstalten, Kliniken etc.
- Studienaufenthalte
- Wochenaufenthalte
- Nebenniederlassung (Zweitwohnung)
Die Gebühr für den Aufenthaltsausweis beträgt Fr. 31.10 (inkl. Fr. 1.10 Versandgebühren).
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 044 762 56 56 | einwohneramt@stadtaffoltern.ch |
Name |
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