Haupinhalt

Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuch kann hier bezogen und ausgefüllt mit folgenden Beilagen der Sicherheitsabteilung eingereicht werden:

  • Kopie eines amtlichen Ausweises
  • Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt.


Die Stadtverwaltung kann einen einzigen Waffenerwerbsschein ausstellen für den Erwerb von bis zu drei Waffen oder wesentlichen Waffenbestandteilen, sofern diese gleichzeitig und beim gleichen Veräusserer erworben werden.

Der Waffenerwerbsschein wird nach gründlicher polizeilicher Prüfung ausgestellt. 

Weitere Informationen zu Waffen sind auf der Homepage der Kantonspolizei Zürich abrufbar.