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Baugesuche
Seit dem 1. November 2025 werden Baugesuche nur noch elektronisch entgegengenommen.
Die Plattform "eBaugesucheZH" ermöglicht die vollständig elektronische Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens von der Eingabe des Baugesuchs über die Prüfung und Bewilligung bis zur Abnahme des Bauvorhabens.
Um Ihr Baugesuch elektronisch zu unterschreiben, benötigen Sie eine qualifizierte elektronische Signatur (QES). Alternativ dürfen Sie die Eingabequittung auch ausdrucken und von Hand unterschreiben. In diesem Fall müssen Sie diese mit der / den Originalunterschrift/en dem Bereich Hochbau und Umwelt per Post zusenden.
Baugesuche, welche vor diesem Termin eingereicht wurden, werden weiterhin bis zum Abschluss in Papierform behandelt.
Die Wegleitung eBaugesuche des Kantons Zürichs sowie den Zugang zur Plattform eBaugesucheZH, eAuflageZH etc. finden sie hier.
Einzureichende Unterlagen:
- Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 1 Jahr, erhältlich beim Notariat, Grundbuch- und Konkursamt Affoltern)
- Original Katasterkopie mit Baulinien, mit Eintrag über die Stellung und Abstände der projektierten Bauten und Anlagen in Rot, nicht älter als 1 Jahr (Bezug: gpw, Wälter Willa Ingenieure für Geomatik Planung Werke, Obstgartenstrasse 12, 8910 Affoltern am Albis, 043 322 77 22)
- Grundrisse, Schnitte Fassaden, Umgebung, Mst. 1:100, mit vollständiger Vermassung; Boden- und Fensterflächen pro Raum, Bezeichnung der Nutzung und Zweckbestimmung pro Raum, Mauern und Wände sowie Fenster und Türen, Dachaufbauten, Dacheinschnitte, Geschosshöhenangaben / lichte Raumhöhen, Treppen- und Gangbreiten
- Umgebungsplan (Anforderungen gemäss § 238a PBG); Höhe des massgebenden und des gestalteten Terrains, die Gestaltung, Art der Begrünung, Versieglungsgrad, Nutzweise des Umschwungs, die Umgebungsgestaltung beeinflussende Entwässerungsanlagen als Informationsgehalt, ökologische Ausgleichsflächen, vorgesehene Arten
Bestehende Bauten und Anlagen sind schwarz, Neu- und Umbauten rot und abzubrechende Teile oder Gebäude gelb darzustellen. Bei Nutzungs- oder Zweckänderungen ist in den Grundrissen die neue Nutzungs- oder Zweckänderung rot und die ursprüngliche gelb zu unterstreichen.
Sämtliche Planunterlagen sind mit Datum zu versehen und von den Gesuchstellenden oder ihren Bevollmächtigten sowie den für das Projekt Verantwortlichen und allen Grundeigentümern zu unterzeichnen. Das Baugesuchformular wird anhand des Eingabeprozesses generiert.
Je nach Baugesuch sind die einzureichenden Unterlagen unterschiedlich. Anhand des Eingabeprozesses unter eBaugesucheZH wird anhand von Fragen auf die nötigen Formulare und Unterlagen hingewiesen. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an hochbau@stadtaffolten.ch.
Meldeverfahren für Solaranlagen, Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse und E-Ladestationen können über die gleiche Plattform eingereicht werden.
Publikation, öffentliche Auflage von Baugesuchen
Die Publikation (Ausschreibung) von Baugesuchen im ordentlichen Verfahren erfolgt im Anzeiger des Bezirks Affoltern, Amtsblatt Kanton Zürich sowie unter amtliche-Nachrichten.ch. Bitte Beachten Sie, dass Baugesuche, die bis zum 31. Oktober 2025 eingereicht wurden, oder deren Änderungen, wie bisher während 20 Tagen nach Bekanntmachung beim Bereich Hochbau und Umwelt zur Einsicht aufliegen. Baugesuche, welche ab dem 1. November 2025 eingereicht wurden, können über die eAuflageZH digital eingesehen werden. Die digitale Einsicht auf eAuflageZH ist nur während der Dauer der Planauflage möglich. Beim Bereich Hochbau und Umwelt können die Pläne nicht mehr eingesehen werden. Die Zustellbegehren sind während der Auflagefrist beim entsprechenden Gesuch auf eAuflageZH zu äussern.
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Hochbau und Umwelt | 044 762 56 72 | hochbau@stadtaffoltern.ch |
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