Haupinhalt

Der Quellensteuer unterliegen einerseits ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C mit Wohnsitz bzw. steuerrechtlichem Aufenthalt in Affoltern am Albis und andererseits im Ausland wohnhafte Personen, welche in Affoltern am Albis Einkünfte erzielen.

Die Quellensteuer wird nicht von der steuerpflichtigen Person selbst bezahlt, sondern direkt vom Arbeitgebenden bzw. Veranstalter, Versicherer usw. vor der Auszahlung in Abzug gebracht und an das zuständige Steueramt entrichtet.

Auf der Homepage des kantonalen Steueramtes Zürich finden Sie alle wichtigen Formulare für Arbeitnehmende, Schuldner der steuerbaren Leistung, Tarife sowie Gesetzesgrundlagen zur zürcherischen Quellensteuer.

Links:

Arbeitnehmende

Schuldner der steuerbaren Leistung

Tarife

Tarifrechner

Gesetzesgrundlagen