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Möchten Sie Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger werden?

Es gibt das ordentliche und das erleichterte Einbürgerungsverfahren.

Die Homepage des Gemeindeamts des Kantons Zürich enthält viele wichtigen Informationen zu den Einbürgerungsverfahren und -voraussetzungen.

Für die ordentliche Einbürgerung erfolgt die Gesuchseingabe elektronisch. Dazu erstellen Sie sich ein passwortgeschütztes Login auf der Homepage des Gemeindeamtes des Kantons Zürich, Zürkonto-Login: Ordentliche Einbürgerung | Kanton Zürich 

Im ordentlichen Einbürgerungsverfahren müssen Sie sich, als Bewerberin oder Bewerber, im Rahmen von Tests über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (schriftlich und mündlich) sowie Grundkenntnisse über die Geographie, Politik, Geschichte und Gesellschaft der Schweiz, des Kantons Zürich und des Zürcher Gemeindewesens ausweisen. Die Tests finden während des Einbürgerungsverfahrens statt. Die Ausnahmen bzw. die Befreiung vom jeweiligen Test beim ordentlichen Verfahren werden im Merkblatt untenstehend unter «Publikationen» erläutert.

Informationen zur erleichterten Einbürgerung finden Sie auf der Homepage des Gemeindeamts des Kantons Zürich, Erleichterte Einbürgerung | Kanton Zürich. Bei der erleichterten Einbürgerung ist der Sprachnachweis einer Landessprache (mindestens Niveau B1 mündlich und A2 schriftlich) bereits mit dem Gesuch einzureichen. Das Gesuch ist auf dem Postweg einzureichen. Das Gesuchsformular erhalten Sie beim Einwohneramt Affoltern am Albis.

Wenn Sie Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger sind und das Bürgerrecht der Stadt Affoltern am Albis erlangen möchten rufen Sie das Einwohneramt Affoltern am Albis an. Das Einwohneramt berät Sie gerne.