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Grundstückgewinnsteuer
Verkaufen Sie Ihr Eigenheim? Die Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer ist zusammen mit den Kaufverträgen und allen Belegen innert 30 Tagen dem Steueramt, in welcher das Grundstück liegt, einzureichen. Die Steuererklärung können Sie hier online ausfüllen.
Weitere wichtige Informationen zur Thematik "Grundstückgewinnsteuer" finden Sie auf der Seite des Kantonalen Steueramtes.
In Affoltern am Albis werden die Grundstückgewinnsteuern durch den Grundsteuerausschuss veranlagt.
Verkehrswertberechnung / provisorische Berechnung
Eine Verkehrswertberechnung vor 20 Jahren und/oder eine provisorische Berechnung der Grundstückgewinnsteuer zwecks Sicherstellung können Sie mit einem Mail an steueramt@stadtaffoltern.ch bestellen. Dazu benötigen wir folgende Angaben:
- Adresse / Lage der Liegenschaft
- Kat.-Nr.
- Aktuelle Eigentümer
Für die Berechnung der provisorischen Grundstückgewinnsteuer benötigen wir von Ihnen folgende zusätzliche Informationen:
- Kaufpreis, falls nicht länger als 20 Jahre im Besitz
- Wertvermehrende Aufwendungen
- Verkaufspreis
- Hinweis auf eine Ersatzbeschaffung, falls bereits erworben oder dies geplant ist
Für weitere Informationen steht Ihnen Ursula Spillmann, Abteilungsleiterin Finanzen / Leiterin Grundsteuern, gerne zur Verfügung.
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 044 762 56 70 | steueramt@stadtaffoltern.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzen | finanzabteilung@stadtaffoltern.ch |