Haupinhalt

Zusatzleistungen AHV/IV

Die Zusatzleistungen zur AHV/IV garantieren Personen, deren Existenzbedarf durch die Leistungen der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie weiteren Einnahmen nicht gedeckt ist, ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindesteinkommen. Sie setzen sich aus den Ergänzungsleistungen nach Bundesrecht und den Beihilfen und Zuschüssen nach kantonalem Recht zusammen. Zusatzleistungen können an Personen ausgerichtet werden, für die eine Rente der AHV oder IV verfügt ist, oder die während mindestens 6 Monaten ein Taggeld der IV erhalten.

Die Höhe der Leistungen richtet sich nach den jeweils persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Dabei werden die gesetzlich anerkannten Ausgaben den anrechenbaren Einnahmen gegenübergestellt. Sind die anerkannten Ausgaben höher als die anrechenbaren Einnahmen, besteht in der Regel ein Anspruch auf Zusatzleistungen in der Höhe des Differenzbetrages. Beim Vermögen wird ein Freibetrag belassen. Übersteigt das Vermögen diesen Freibetrag wird vom übersteigenden Betrag ein Teil als Einnahme (so genannter Vermögensverzehr) angerechnet. In bestimmten Fällen können Zusatzleistungen auch rückwirkend ausgerichtet werden. Dafür müssen aber Fristen beachtet werden.

Detaillierte Informationen zu den Zusatzleistungen finden Sie auf der Webseite der Sozialversicherungsanstalt (SVA) Zürich.

Die Anmeldung für Ergänzungsleistungen zur AHV/IV muss schriftlich erfolgen. Affoltern am Albis hat die Bearbeitung der Leistungen an die der SVA Zürich übertragen. Einwohnerinnen und Einwohner von Affoltern am Albis und Zwillikon senden das ausgefüllte Formular direkt an die SVA Zürich.

Kontakt

SVA Zürich
Zusatzleistungen AHV/IV
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