Haupinhalt

Aufenthaltsausweis (Wochenaufenthalt innerhalb Schweiz)

Der Aufenthaltsausweis wird zum Zweitwohnsitz in einer anderen Schweizer Gemeinde benötigt. Er ist befristet und kann für folgende Aufenthalte nötig sein:

  • Aufenthalt in Heimen, Anstalten, Kliniken etc.
  • Studienaufenthalte
  • Wochenaufenthalte

Der Aufenthaltsausweis gilt nicht für eine Neubeantragung einer Aufenthaltsbewilligung von Ausländern in der Schweiz. Für eine Anmeldung vom Ausland bitten wir Sie, persönlich beim Einwohneramt vorzusprechen und die entsprechenden Dokumente mitzunehmen

Name Verantwortlich Telefon

Preis

CHF 31.20
(inkl. CHF 1.20 Versandgebühren)

Bemerkung

Bitte füllen Sie das Formular vollständig und wahrheitsgetreu aus, sodass wir Ihnen den Aufenthaltsausweis ausstellen können.

Verfahren

Der Aufenthaltsausweis wird gemäss Einwohnerregister ausgestellt und Ihnen je nach Bezahlungs- sowie Auslieferungsart in einigen Tagen zugestellt.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.