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Gesuch Verlängerung Schliessungsstunde

Gastwirtschaften müssen von 24:00 Uhr bis 05:00 Uhr geschlossen bleiben. Einzelne Verlängerungen oder Aufhebungen der Schliessungsstunde können auf Gesuch bewilligt werden.
 

Das Gesuch ist mindestens vier Wochen vor dem Anlass der Abteilung Sicherheit einzureichen.

Die Verlängerung der Schliessungsstunde ist gebührenpflichtig und richtet sich nach dem Gebührenreglement der Stadt Affoltern am Albis.

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