Haupinhalt

Benötigen Sie eine Beglaubigung?

Eine Beglaubigung von Unterschriften, Fotokopien oder Auszügen dürfen im Kanton Zürich gestützt auf die Bestimmungen des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB § 246) nicht von den Gemeindeverwaltungen sondern nur vom Notariat und Gemeinde-/ Stadtammannamt vorgenommen werden.

Eine Beglaubigung kann in der ganzen Schweiz von den dazu (gemäss kantonalrechtlichen Vorschriften) ermächtigten Personen vorgenommen werden. Es bestehen grundsätzlich keine örtlichen Zuständigkeitsvorschriften. Im Kanton Zürich kann eine Beglaubigung bei jedem Gemeinde- / Stadtammannamt oder Notariat eingeholt werden.

Folgende Beglaubigungen können durch den Gemeindeammann/Stadtammann (Gemeinde-/ Stadtammannamt) vorgenommen werden:

  • Unterschriften/Handzeichen
    Pass, Identitätskarte, Niederlassungs-/ Aufenthaltsbewilligung sowie das zu unterzeichnende Schriftstück sind mitzubringen
  • Kopien
    Originale sind vorzulegen
  • Protokollauszügen
    Originale sind vorzulegen
  • der Sicherung eines Datums

Termin: Beim Stadtammannamt Affoltern am Albis muss vorgängig ein Termin vereinbart werden.

Kosten: 1 Beglaubigung ab CHF 20.00


Weitere Informationen können Sie den Websites des Notariats Affoltern am Albis  sowie des Verbands der Gemeindeammänner und Betreibungsbeamten des Kantons Zürich (VGBZ) entnehmen.