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Informationen zur Nachtparkgebühr

Das regelmässige nächtliche Parkieren von Motorfahrzeugen und Anhängern auf öffentlichem Grund der Stadt Affoltern am Albis ist gebührenpflichtig (gesteigerter Gemeingebrauch). Die Grundlage dafür bildet die Verordnung über das Parkieren auf öffentlichem Grund vom 7. Dezember 2015. Es ist unerheblich, ob ein privater Abstellplatz oder eine Garage gemietet wurde. Aus der Bewilligung ergibt sich keinen Anspruch auf einen bestimmten Abstellplatz. Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise. Tagsüber muss immer die Signalisation vor Ort beachtet werden.

Der Gemeinderat definierte in seinem Beschluss vom 15. Dezember 2015 den Begriff „regelmässig“ wie folgt:

  • Bei 3 nacheinander durchgeführten Kontrollen = 3 Feststellungen
  • Bei 5 nacheinander durchgeführten Kontrollen = 4 Feststellungen
  • Bei 6 nacheinander durchgeführten Kontrollen = 5 Feststellungen
  • Bis 8 nacheinander durchgeführte Kontrollen = 6 Feststellungen
  • Bis 10 nacheinander durchgeführte Kontrollen = 7 Feststellungen
  • Bis 12 nacheinander durchgeführte Kontrollen = 8 Feststellungen

 

Gebühren pro Monat
Für Personenwagen bis 3,5 Tonnen, Anhänger an leichte Motorwagen sowie dreirädrige Motor-/Elektrofahrzeuge
Fr. 35.00

Für schwere Motorwagen, Anhänger an schwere Motor-Wagen, Wohnwagen, Bootsanhänger, Spezialfahrzeuge und Gesellschaftsfahrzeuge Fr. 100.00

Gemäss Polizeiverordnung der Stadt Affoltern am Albis dürfen Fahrzeuge, Anhänger und dergleichen nicht länger als 48 Stunden ununterbrochen auf öffentlichem Grund stehen gelassen werden. Diese Regelung gilt auch für registrierte Fahrzeuge, Anhänger und dergleichen für das Nachtparken in Affoltern am Albis.

An-/Abmeldung
Jede Lenkerin und jeder Lenker eines Motorfahrzeuges, welcher in Affoltern am Albis Wohnsitz nimmt bzw. hat und das von ihm gelenkte Fahrzeug auf öffentlichem Grund parkiert, ist gebührenpflichtig und muss sich entsprechend anmelden.

Besucherinnen und Besucher, welche regelmässig über Nacht auf öffentlichem Grund parkieren, sind ebenfalls gebührenpflichtig und müssen sich entsprechend anmelden.

Zieht eine Fahrzeuglenkerin oder ein Fahrzeuglenker in eine andere Gemeinde und das Fahrzeug steht nicht mehr auf öffentlichem Grund der Stadt Affoltern am Albis, muss eine Abmeldung erfolgen, da die Abmeldung beim Einwohneramt nicht automatisch der Nachtparkkontrolle gemeldet wird.

Sämtliche Änderungen sind innerhalb von 14 Tagen zu melden.

Weitere Auskünfte/An-/Abmeldung

Abteilung Sicherheit, Obere Bahnhofstrasse 7, Postfach, 8910 Affoltern am Albis
Tel. 044 762 56 00, Email: nachtpark@stadtaffoltern.ch

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