Haupinhalt

Über die kommunalen Schutzobjekte müssen die Gemeinden und Städte Inventare erarbeiten. Das Inventar kann auf der Stadtverwaltung eingesehen werden. Überkommunale Schutzobjekte sind auf dem GIS-Browser (Archäologische Zonen und Denkmalschutzobjekte) ersichtlich. Dank dem Instrument der Inventare ist es nicht notwendig, Schutzabklärungen auf "Vorrat" durchzuführen. Beim Inventar handelt es sich um eine Auflistung und Dokumentation potentiell schutzfähiger Objekte. Eine Schutzabklärung wird nötig, falls:

  • der Grundeigentümer aufgrund eines aktuellen Interesses (Erbteilung, Verkauf etc.) vom Gemeinwesen einen Entscheid verlangt (Provokation)
  • ein Baugesuch, das bauliche Massnahmen beinhaltet, die das schutzfähige Objekt beeinträchtigen, eingereicht wird,
  • eine potentielle Gefährdung eines schutzfähigen Objekts durch die Stadt erkannt wird.


Die Stadt Affoltern am Albis arbeitet bei der Inventarerstellung sowie bei Fragen zu inventarisierten Objekten mit dem Architekturbüro Denkmalwerkstatt zusammen.