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Baulicher Zivilschutz (Abnahme / Schutzraumplanung / Inkasso)
Für Private und die öffentliche Hand besteht grundsätzlich eine sogenannte Schutzraumbaupflicht. Diese hat zum Ziel, der gesamten Bevölkerung im Notfall einen Schutzplatz zur Verfügung zu stellen. Personenschutzräume dienen unmittelbar dem Schutz der Bevölkerung vor natur- oder zivilisationsbedingten Katastrophen sowie bewaffneten Konflikten. Ob und in welcher Anzahl Schutzplätze zu erstellen sind, ist Gegenstand der kommunalen Baubewilligung. Für die Stadt Affoltern am Albis ist die Geoinfra Ingenieure AG das Kontrollorgan für den baulichen Zivilschutz. In diesem Zusammenhang bietet das Ingenieurbüro fachliche Unterstützung bei der Planung der Schutzräume, prüft die erforderlichen Projekte und erteilt entsprechende Bewilligungen. Weiter ist die Geoinfra Ingenieure AG für die periodischen Schutzraumkontrollen zuständig.
Für weitere Informationen:
Geoinfra Ingenieure AG
Alte Obfelderstrasse 57
8910 Affoltern am Albis
044 763 42 42
affoltern@geoinfra.ch
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