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IPV / Individuelle Prämienverbilligung Krankenkasse
Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, erhält einen finanziellen Beitrag an die Prämie für die obligatorische Krankenversicherung – die sogenannte individuelle Prämienverbilligung (IPV).
In welchen Fällen Sie Anspruch auf IPV haben, erfahren Sie auf der Übersichtsseite der SVAExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die SVA ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., 044 448 53 75 (Telefon direkt zu Fragen bezüglich Prämienverbilligung).