Haupinhalt

Trennung

Bei der Ummeldung der Adresse des Ehegatten der die gemeinsame Wohnung verlässt bei dem Einwohneramt, muss die durch beide Ehegatten ausgefüllte und unterschriebene "Erklärung zu Trennung" abgegeben werden. Aufgrund dieser Erklärung wird die Trennung im Einwohnerregister eingetragen. 

Der Bereich Steuern wird durch die Einwohnerdienste über die Trennung informiert. Rückwirkend auf den 1. Januar des Trennungsjahres erfolgen getrennte Besteuerungen mit separaten Steuerpflichten sowie Steuererklärungsverfahren.

 

Freiwillige Trennung

Einigen sich beide Ehegatten einvernehmlich über eine Trennung und wird infolge der gemeinsame Ehegattenhaushalt aufgelöst, handelt es sich um eine freiwillige Trennung.

 

Gerichtliche Trennung (Eheschutz)

Jedes Ehepaar kann im gegenseitigen Einverständnis den gemeinsamen Haushalt aufheben und die Folgen des Getrenntlebens regeln, ohne dass es dazu ein Gerichtsverfahren braucht. 

Ein Gerichtsverfahren ist nötig bei Uneinigkeit über Kinderfragen, Wohnungszuteilung, Unterhalt usw.

 

Scheidung

Es wir zwischen folgenden beiden Verfahren unterschieden:

Weitere Informationen finden Sie unter: 

Wie sich scheiden lassen in der Schweiz
Ehekrise: Gerichte ZH (gerichte-zh.ch)