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Abstimmungsschablone für Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit
Damit Blinde oder Menschen mit Sehbehinderung ihre Stimmzettel unter Wahrung des Stimmgeheimnisses selbständig ausfüllen können, hat die Bundeskanzlei in enger Zusammenarbeit mit dem Blinden- und Behindertenzentrum Bern und dem Schweizerischen Zentralverein für das Blindenwesen (SZBLIND) eine Abstimmungsschablone entwickelt.
Der Kanton Zürich führt als erster Kanton der Schweiz diese Abstimmungsschablone ein. In der Pilotphase kommt sie vorerst nur für eidgenössische Vorlagen zum Einsatz. Der Pilotbetrieb läuft zusammen mit der Bundeskanzlei, dem SZBLIND und dem Statistischen Amt des Kantons Zürich. Betroffene Kantonalverbände unterstützen dabei. Die Abstimmungsschablone kann kostenlos beim SZBLIND bestellt werden.