Haupinhalt

Sie möchten eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens 3 Monate als Tourist/in in die Schweiz einladen?

Personen aus visumspflichtigen Ländern reichen als erstes ein Visumsgesuch (Einladungsschreiben) bei der für ihren Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretung ein. Wird das Visum nicht erteilt, kann bei der Auslandvertretung eine „Verpflichtungserklärung“ verlangt werden, die die ausländischen Gäste ausfüllen und Ihnen als Gastgeber bzw. Gastgeberin in die Schweiz zustellen.

Bitte ergänzen und unterzeichnen Sie die „Verpflichtungserklärung“ und sprechen Sie damit persönlich beim Einwohneramt Affoltern am Albis vor, wo die Solvenzprüfung vorgenommen wird.

Bitte bringen Sie mit:

  • Verpflichtungserklärung (Formular erhältlich bei der Schweizer Vertretung im Ausland)
  • amtlichen Ausweis (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
  • Lohnabrechnungen der letzten drei Monate (Richtwert des Einzel- oder Familieneinkommens von mind. Fr. 5'000.00 brutto im Durchschnitt)
  • aktueller Bankkontoauszug mit Saldo (Richtwert mind. Fr. 30'000.00, wenn Lohnabrechnungen tiefer als Fr. 5'000.00 sind)
  • Fr. 60.00 pro Verpflichtungserklärung

Zudem müssen weitere Bedingungen erfüllt sein:

  • definitiv veranlagte Steuern müssen bezahlt sein.
  • kein aktueller Bezug von Sozialhilfe oder keine ausstehenden Rückerstattungen
  • keine Betreibungen

Sollten die obengenannten Punkte nicht erfüllt sein, muss mit einer Ablehnung gerechnet werden.

Bei Ehepartner müssen beide Partner unterzeichnen. Die Garantie leistende Person muss persönlich am Schalter des Einwohneramtes vorsprechen, Stellvertretungen durch Ehepartner sind allerdings möglich, wenn von beiden Personen ein amtlicher Ausweis vorliegt.