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Tarifverordnung der WVA, Genehmigung der Teilrevision (Ausgabe 2023)
Reglemente und Verordnungen
Anlässlich der Generalversammlung vom 2. Juni 2023 stimmten die Genossenschafter und Genossenschafterinnen der Wasserversorgungs-Genossenschaft Affoltern am Albis (WVA) der teilrevidierten Tarifverordnung, Ausgabe 2023, zu. Der Stadtrat Affoltern am Albis hat am 5. September 2023 die Teilrevision genehmigt. Die teilrevidierte Tarifverordnung wird per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt:
- Tarifverordnung der Wasserversorgungs-Genossenschaft Affoltern am Albis, Teilrevision (Ausgabe 2023)
Der Beschluss ist in der Publikation unter www.amtliche-nachrichten.ch angehängt und liegt während der Rekursfrist bei der Abteilung Bau und Infrastruktur, Obere Bahnhofstrasse 7, 1. Stock, 8910 Affoltern am Albis, zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
19. September 2023
Stadtrat Affoltern am Albis
Zugehörige Objekte
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