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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) haben die Aufgabe, den Schutz von Personen sicherzustellen, die nicht selbständig in der Lage sind, die für sie notwendige Unterstützung einzuholen.
So beispielsweise wenn sie noch minderjährig sind, geistig behindert, psychisch beeinträchtigt oder schwer suchtkrank sind.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB
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