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Hundekontrolle Anmeldung
Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde, die älter als drei Monate sind, innert 10 Tagen bei der Gemeinde anzumelden. Dieselbe Meldefrist gilt für Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie den Tod des Hundes.
Bringen Sie zur Anmeldung den Heimtierausweis inkl. Chip-Nummer sowie die Bestätigungen aller bereits absolvierten Hundekurse mit. Das Formular „Hundekontrolle Anmeldung“ können Sie bereits ausgefüllt mitbringen. Ansonsten wird Ihnen das Formular bei der Anmeldung ausgehändigt.
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 044 762 56 56 | einwohneramt@stadtaffoltern.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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