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Todesurkunde

Je nach Verwendungszweck ist eine schweizerische Todesurkunde oder ein internationaler Auszug aus dem Todesregister (CIEC) zu bestellen. Falls Sie unsicher sind, lassen Sie sich vom Zivilstandsamt beraten.

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon

Preis

CHF 31.10
inkl. CHF 1.10 Versandgebühren

Bemerkung

Todesurkunden können nur ausgestellt werden, wenn die betroffene Person in einer Bezirksgemeinde Affoltern gestorben ist.

Damit wir Ihnen das richtige Dokument ausstellen können, bitten wir Sie, in jedem Fall einen Verwendungszweck anzugeben.

Verfahren

Berechtigt zum Bezug einer Todesurkunde sind folgende Personen

•Die gesetzlichen Erben der verstorbenen Person

Alle anderen Personen benötigen eine Vollmacht eine dieser obgenannten Personen oder eine Vollmacht, betreffend Regelung des Nachlasses, welche noch durch die verstorbene Person ausgestellt wurde (z.B. Willensvollstrecker).

Sie erhalten das gewünschte Dokument innert 7 Arbeitstagen per Post zugestellt.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.