Haupinhalt

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Ihr Restauranteintrag

Wir bieten lokalen Restaurants und Bar-Betrieben die Möglichkeit, sich kostenlos in unserem Webauftritt vorzustellen (Porträtseite mit kurzer Beschreibung, Kontaktangaben und Foto oder Logo).

Gemäss Stadtratsbeschluss vom 7. März 2023 können Restaurants und Bar-Betriebe sich auf der Homepage der Stadt Affoltern am Albis eintragen, wenn

  • das Restaurant oder der Bar-Betrieb gewerbsmässig eine Tätigkeit ausübt, das heisst selbstständig, regelmässig und in Ertragsabsicht einer erlaubten Beschäftigung nachgeht und
  • das Restaurant oder der Bar-Betrieb einen Sitz oder eine Filiale in der Stadt Affoltern am Albis begründen kann.

Restaurantanlass veröffentlichen

Restaurants und Bar-Betriebe können ihre Anlässe auf der Homepage der Stadt Affoltern am Albis publizieren. Publikationen von Anlässen sind zulässig, wenn

  • der Anlass ausschliesslich einen öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck verfolgt und
  • der Anlass in der Stadt Affoltern am Albis stattfindet. Das heisst, innerhalb der Stadtgrenzen.

Die Überprüfung der Kriterien erfolgt durch die Stadtkanzlei. Im Zweifelsfall können für das Kontrollieren von Restaurant- und Bar-Betrieb-Einträgen weitere Informationen über die Geschäftstätigkeit eingefordert werden.

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