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Hundekontrolle Anmeldung

Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde, die älter als drei Monate sind, innert 10 Tagen bei der Gemeinde anzumelden. Dieselbe Meldefrist gilt für Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie den Tod des Hundes.

Bringen Sie zur Anmeldung den Heimtierausweis inkl. Chip-Nummer sowie die Bestätigungen aller bereits absolvierten Hundekurse mit. Das Formular „Hundekontrolle Anmeldung“ können Sie bereits ausgefüllt mitbringen. Ansonsten wird Ihnen das Formular bei der Anmeldung ausgehändigt.

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