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Adress- und Datensperre

Datensperre

Eine Sperrung der eigenen Adresse und der persönlichen Daten kann voraussetzungslos und ohne Angabe von Gründen beim Einwohneramt beantragt werden. Die Adress- und Datensperre wird im Einwohnerregister vermerkt.

Wenn eine Adress- und Datensperre besteht, werden auch dann keine Auskünfte erteilt, wenn die Herausgabe im Sinne der nachgefragten Person sein könnte (z.B. bei Anfragen für die Organisation von Klassenzusammenkünften oder zur Kontaktaufnahme früherer Bekannten).

Anderen Amtsstellen werden trotz der Adress- und Datensperre Auskünfte erteilt, sofern sie einen Rechtsanspruch darauf haben.

Bitte beachten Sie, dass wenn beim früheren Wohnort bereits eine Adress- und Datensperre hinterlegt war, diese nicht automatisch für die Stadt Affoltern am Albis übernommen wird. Falls die Adress- und Datensperre weiterhin bestehen bleiben sollte, bitten wir Sie, wie oben beschrieben die Adress- und Datensperre beim Einwohneramt zu beantragen.

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